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Prostitutionsgesetz - Wie gehe ich vor?

Neues Prostitutionsgesetz
In letzter Zeit häuften sich Nachfragen zum neuen Prostitutionsgesetz. Es herrscht ein bestimmtes Maß an Unsicherheit, auch wurden bestimmte Ängste deutlich. Natürlich mag niemand die neuen Regelungen, und doch sind sie da und man muss sich damit arrangieren. Die Anmeldefrist gilt bis zum 31.12.2017 für Sexworker und ohne Erlaubnis darf danach niemand mehr tätig sein.

Um Ängste und Unsicherheiten zu nehmen, beschreiben wir ihnen hiermit, worum es im Kern geht.

Zuständig ist das jeweilige Gesundheitsamt, welche es in allen größeren Städten gibt. Die Anmeldung erfolgt in der Stadt, in der man überwiegend tätig ist, es braucht also keinesfalls einer Anmeldung beim eigenen Wohnsitz. Auf Termin wird die Sexworkerin dann beim Gesundheitsamt vorstellig. Erste Erfahrungen wurden an uns bereits kommuniziert, demnach trifft die Antragstellerin auf geschultes Personal undentspannte Atmosphäre insgesamt. Je nach Bundesland oder Stadt findetalles wie unten aufgeführt an einem Ort oder an getrennten Stätten statt.

Das Gespräch beim Gesundheitsamt dauert maximal 2 Stunden, auch weniger, kann unter Umständen auch mehrere Behördengänge bedeuten, je nach Bundesland und - Stadt, und gliedert sich wie folgt auf:

1. Gesundheitsberatung

Hier wird z. B. über Ansteckungsmöglichkeiten informiert, auf geschützten GV und OV hingewiesen, alles variert inhaltlich je nach Bundesland und Stadt.

2. Rechtliche Beratung

Sie werden z. B. informiert über eigene Versicherungsmöglichkeiten und über soziale Leistungen des Staates bei etwaigem Aussteigen aus dem Beruf. Auch die Frage, wie bzw. auf welche Art Sie selber versteuern, wird gestellt.

3. Ausstellung des Passes

Dies kann anonymisiert erfolgen oder mit richtigem Namen.

Vor dem Behördengang raten wir dazu, vorher ein Gewerbe anzumelden, falls noch nicht geschehen. Es gibt dazu unterschiedliche Auffassungen und auch anderslautende Richtlinien, dennoch geben wir diesen Rat nicht ohne Grund. Alles, was Sie nach Ausstellung der Erlaubnis fortan zu beachten haben, ist, dass Sie ein Mal jährlich pünktlich zur psychologischen Untersuchung gehen. Sie bekommen in Ihren Pass, der einem Fahrzeugschein ähnelt, dann einen Stempel und die Erlaubnis gilt weiterhin. Es gibt zu diesem Vorgehen keine Alternative - wer auch weiterhin Geld verdienen will im Beruf, braucht öffentliches Werben und damit Gäste. Wer öffentlich wirbt, gilt an geneigter Stelle erstmal als professionell tätig und benötigt dafür seine Erlaubnis.

"Falls Sie Fragen haben zur Thematik, kontaktieren Sie uns gerne."

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Hinweis: Sie haben Fragen zum neuen Prostitutionsgesetz?
Telefonische Beratung erhalten Sie unter: +49178 472 5414


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